Für die Nutzung eines Bankkontos, bezahlt man in der Regel monatliche oder jährliche Gebühren. In den vergangenen Jahren haben allerdings etliche Geldinstitute ohne die Zustimmung ihrer Kunden die Gebühren erhöht oder teilweise sogar neue eingeführt. Das Schweigen seitens des Kontoinhabers wurde schlicht als Einverständnis gewertet. Dass diese Handhabung nicht mit Rechten Dingen zuging, dachte sich auch das Bundesgerichtshof und beschloss im April 2021, dass sich die Verbraucher unzulässige Gebühren rückwirkend bis 2018 zurückholen können.
Banken nutzten versteckte Klauseln in den AGB
In der Vergangenheit hast du sicherlich irgendwann ein Schreiben von deiner Bank erhalten, in dem es hieß: „Wir haben unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert. Sollten wir nichts von Ihnen hören, gilt Ihre Zustimmung als erteilt.“ Was die Banken allerdings wirklich damit ausdrücken wollten: „Wir ziehen dir jetzt monatlich mehr Geld ab und wenn von deiner Seite nichts kommt, akzeptierst du das.“ Auch wenn die Postbank der Vorreiter für diese fragwürdige Praxis war, sind viele andere Banken mitgezogen und nutzten einseitig beschlossene Änderungen in der AGB für die Erhöhung der Gebühren.
Unzulässige Gebühren zurück holen – so funktioniert es
Da jeder Bankkunde – einschließlich dir – in den letzten zweieinhalb Jahren Gebühren gezahlt hat, die teilweise unberechtigt und ohne jeden Rechtsgrund waren, hat man nun die Möglichkeit, das Geld von der Bank zurückzufordern.
Angenommen, deine Bank hat noch bei Vertragsabschluss damit geworben, dass dein Girokonto völlig kostenlos sein würde. Und plötzlich siehst du, wie ab April 2019 monatlich 5,50 Euro von deiner Bank abgebucht wurden. Hochgerechnet bis Mai 2021 sind das unzulässige Kontoführungsgebühren von 137,50 Euro. Kostete deine Kreditkarte vorher 25 Euro und dann ab Mai 2019 jährlich 35 Euro, kannst du noch 20 Euro hinzurechnen. Und dann folgen noch die Zinsen. Den Zinssatz errechnest du dir entweder selbst oder bittest die Bank in einem Schreiben darum, das für dich zu übernehmen.
Wir von smartkündigen haben eine Mustervorlage für dich vorbereitet, in der alle nötigen Informationen für dich zusammengefasst sind und deinen Antrag auf Rückerstattung rechtskräftig machen.
Hier hast du nochmal die Möglichkeit, dir das Muster-Formular herunterzuladen:
Musterschreiben-Bankebuehren-Rueckforderung
Vorsicht: Dein Anspruch verjährt nach drei Jahren zum Jahresende. Sprich: Die Buchungen von 2018 solltest du bis zum 31. Dezember 2021 zurückgefordert haben und Buchungen vom Jahr 2019 bis zum 31. Dezember 2022.
Deine Bank weigert sich – das kannst du tun
Zahlreiche Kunden haben den Antrag abgeschickt und ohne weitere Probleme ihr Geld erhalten. Einige berichten jedoch davon, dass die Banken teilweise nicht zahlen wollen oder einen deutlich geringeren Betrag kalkulieren. Letztlich hast du nun zwei Möglichkeiten: Entweder du belässt es bei der von der Bank errechneten Summe oder du kontaktierst einen Ombudsmann, der den Sachverhalt zwischen dir und der Bank klärt. Diese Hilfe ist für dich kostenlos und stoppt auch vorerst die Verjährung, da sich der Prozess über einen längeren Zeitraum hinziehen könnte. Sollte wirklich gar nichts mehr helfen, kannst du den rechtlichen Weg einleiten und einen Rechtsdienstleister beauftragen. Je nach Höhe des zurückforderten Betrags, macht das durchaus Sinn.
Fazit: Natürlich handelt es sich nicht um Millionen-Beträge, die du letztlich erstattet bekommst. Es besteht allerdings die Chance, dass du einen Anspruch auf mehrere Hundert Euro hast und diese ohne besonderen Aufwand einfordern kannst. Einige Banken reagieren sogar sehr kulant und das Thema hat sich problemlos innerhalb von wenigen Wochen erledigt.