Fitness-Enthusiasten haben einen Grund zur Freude: Aufgrund der gelockerten Maßnahmen sind nach langer Zeit endlich wieder die Studios geöffnet. Doch die Freude hält nicht lange an. Trotz des Corona-Lockdowns buchten viele Betreiber in den vergangenen Monaten weiterhin Mitgliedsbeiträge in voller Höhe ab. Im Schnitt zahlten Mitglieder den Trainingsstätten bis zu 150 Euro – ohne eine entsprechende Leistung in Anspruch genommen zu haben. Ein neues Gerichtsurteil gibt den Verbrauchern allerdings Hoffnung.
Du befindest dich gerade in einer ähnlichen Situation? smartkündigen erklärt, wie du dein
Geld geschickt zurückforderst.
Keine Leistung, kein Geld!
Zahlen ohne Gegenleistung? Das musst du als Mitglied selbstverständlich nicht. Viele Studiobetreiber bitten um Nachsicht und argumentieren damit, dass sie die finanzielle Unterstützung aufgrund laufender Kosten benötigen. Zu Recht verweist jedoch das Amtsgericht Papenburg darauf, dass die veränderte Situation der Studios durch staatliche Hilfe bereits ausreichend abgefangen wurde. Eine zusätzliche Inanspruchnahme der Beiträge sei damit nicht mehr gerechtfertigt.
Dennoch stellen sich einige Studiobetreiber quer und versuchen ihre Mitglieder zu vertrösten, indem sie ihnen Gutscheine ausstellen oder ihnen anbieten, stattdessen eine Ruhepause einzulegen. So fallen zwar zunächst keine Kosten mehr an, allerdings verlängert sich die Vertragslaufzeit der Mitglieder um einige Monate.
Darf das Fitnessstudio einfach meinen Vertrag verlängern?
Rechtsanwälte betonen, dass der Verbraucher diese Art von Vertröstung nach dem aktuellem Gerichtsurteil auf keinen Fall hinnehmen muss. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit bedeutet lediglich eine hinausgezögerte Vertragsbindung, die dem Verbraucher keine zusätzlichen Vorteile bietet. Um Ausfälle von Betrieben zu verhindern, sei es den Studiobetreibern jedoch rechtlich gestattet, anstelle der finanziellen Erstattung einen Gutschein auszustellen. Vor allem kleine, private Fitnessstudios machen Gebrauch davon, da sie die Pandemie
deutlich härter getroffen hat.
So profitierst du von der Situation
Zunächst solltest du dich noch einmal persönlich an dein Fitnessstudio wenden und deutlich machen, dass du ein grundlegendes Recht auf eine Rückerstattung hast – sei es in Form eines Gutscheins oder einer finanziellen Rückzahlung. Der Bürokratie halber werden sie mit höchster Wahrscheinlichkeit ein Schreiben von dir verlangen. Dafür bieten einige Rechtsanwälte Mustervorlagen an, die alle relevanten Informationen beinhalten. Auf diese Weise stellst du einen rechtsgültigen Antrag und verhinderst, dass dieser eventuell abgelehnt wird. Zudem raten Rechtsanwälte davon ab, sich auf den Deal einer Vertragsverlängerung einzulassen, da ausschließlich der Betreiber davon profitiert. Sollte sich das Studio komplett dagegenstellen, könnte ein Anwalt helfen. Das sollte aber nur im äußersten Notfall notwendig sein.