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Wohnung fristlos kündigen: Wichtige Infos für Mieter und Vermieter

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Die fristlose Kündigung eines Mietvertrags ist ein schwerwiegender Schritt mit weitreichenden Konsequenzen für Mieter und Vermieter. Sie beendet das Mietverhältnis sofort, ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfristen. Doch die Wohnung fristlos zu kündigen ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig.

In diesem Artikel erfahren Sie alles über die rechtlichen Grundlagen, die Gründe für eine fristlose Kündigung der Wohnung, den Ablauf und die Rechte und Pflichten beider Parteien.

1. Was ist eine fristlose Kündigung?

Wohnung fristlos kündigen: Erfahren Sie, unter wann eine fristlose Kündigung möglich ist und worauf Sie unbedingt achten sollten.
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Die fristlose Kündigung der Wohnung ist eine außerordentliche Kündigung, die das Mietverhältnis sofort beendet, ohne die regulären Kündigungsfristen einzuhalten. Normalerweise muss ein Mietverhältnis durch eine ordentliche Kündigung gekündigt werden, wobei der Vermieter eine Frist von mindestens drei Monaten einhalten muss.

Bei einer fristlosen Kündigung des Mietvertrags entfällt diese Frist, was sie zu einer drastischen Maßnahme macht. Eine fristlose Kündigung ist jedoch nur dann zulässig, wenn Kündigungsgründe vorliegen, die die Fortsetzung des Mietverhältnisses für den kündigenden Vertragspartner unzumutbar macht. Dieser Grund muss schwerwiegender Natur sein und kann sowohl auf Seiten des Mieters als auch des Vermieters bestehen.

Eine Mietwohnung fristlos zu kündigen ist ein rechtliches Mittel, das in der Regel nur als letztes Mittel nach wiederholten Vertragsverletzungen oder gravierenden Problemen zum Einsatz kommt. Sie führt dazu, dass der Mietvertrag unverzüglich endet, der Mieter die Wohnung also sofort räumen muss. Die genauen Gründe für eine fristlose Kündigung sind gesetzlich festgelegt und müssen im jeweiligen Fall eindeutig nachweisbar sein.

2. Gesetzliche Grundlage der fristlosen Kündigung

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Die rechtliche Grundlage für die fristlose Kündigung findet sich im § 543 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Dieser Paragraph regelt die außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses und legt fest, dass das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden kann, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung des Mietverhältnisses für eine der beiden Vertragsparteien unzumutbar macht.

Konkret heißt es in § 543 Abs. 1 BGB, dass ein Mietvertrag fristlos gekündigt werden kann, wenn:

– eine der Vertragsparteien ihre Pflichten aus dem Mietvertrag in so erheblichem Maße verletzt, dass eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zumutbar ist.

– ein anderer schwerwiegender Grund vorliegt, der eine sofortige Beendigung des Mietverhältnisses rechtfertigt.

Dabei müssen die Gründe für die Kündigung nachweisbar und objektiv sein. Dies bedeutet, dass der Kündigende Beweise für die angeblichen Pflichtverletzungen oder Umstände, die zur Kündigung führen, vorlegen muss. In vielen Fällen ist es notwendig, den Mieter oder Vermieter vor der Kündigung zu abzumahnen, um ihm die Gelegenheit zu geben, sein Verhalten zu ändern und den Vertragsverstoß zu beheben. Die Wohnung fristlos zu kündigen ist daher ein sehr schwerwiegender Schritt, der nicht leichtfertig getroffen werden kann.

Wohnung fristlos kündigen: Erfahren Sie, unter wann eine fristlose Kündigung möglich ist und worauf Sie unbedingt achten sollten.
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3. Fristlose Kündigung durch den Vermieter: Wann ist sie möglich?

Ein Vermieter kann eine fristlose Kündigung aus mehreren Gründen aussprechen:

3.1. Zahlungsverzug des Mieters

Die häufigste Ursache für eine fristlose Kündigung durch den Vermieter ist ein erheblicher Rückstand der Miete.

Laut § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB kann der Vermieter fristlos kündigen, wenn:

  • der Mieter mit zwei aufeinanderfolgenden Monatsmieten in Rückstand ist oder
  • sich ein Mietrückstand von mindestens zwei Monatsmieten angesammelt hat.

Ein Rückstand der Miete stellt eine schwerwiegende Vertragsverletzung dar und rechtfertigt eine fristlose Kündigung.

3.2. Störung des Hausfriedens

Wohnung fristlos kündigen: Erfahren Sie, unter wann eine fristlose Kündigung möglich ist und worauf Sie unbedingt achten sollten.
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Eine weitere Kündigungsmöglichkeit ergibt sich bei wiederholten Verstößen gegen den Hausfrieden. Dazu zählen:

  • Andauernde Lärm- und Ruhestörungen
  • Beleidigung oder Bedrohung von Nachbarn oder Vermieter
  • Verstöße gegen die Hausordnung

In solchen Fällen ist in der Regel eine Abmahnung erforderlich, bevor der Vermieter eine fristlose Kündigung ausspricht.

3.3. Unerlaubte Untervermietung

Vermieter können auch fristlos kündigen, wenn Mieter die Wohnung ohne Erlaubnis an Dritte untervermieten. Dies verstößt gegen den Mietvertrag und kann zur sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses führen.

3.4. Zweckentfremdung der Wohnung

Nutzen Mieter die Wohnung für gewerbliche Zwecke oder als Ferienwohnung, kann dies ebenfalls eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.

4. Fristlose Kündigung durch den Mieter

Nicht nur Vermieter, auch Mieter können den Mietvertrag fristlos kündigen. Die häufigsten Gründe sind:

4.1. Gesundheitsgefährdende Mängel

Mieter haben das Recht zur fristlosen Kündigung, wenn die Wohnung unzumutbare Mängel aufweist, zum Beispiel:

  • Schimmelbefall
  • Feuchtigkeitsschäden
  • Ungezieferbefall
  • Gesundheitsgefährdende Bausubstanz

Wichtig: Der Vermieter muss über die Mängel informiert und ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung eingeräumt worden sein.

4.2. Wiederholter unbefugter Zutritt durch den Vermieter

Betritt der Vermieter ohne Einwilligung des Mieters die Wohnung, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

4.3. Gewaltandrohung oder Belästigung durch den Vermieter

Kommt es zu Drohungen, Belästigungen oder Übergriffen durch den Vermieter, kann der Mieter den Mietvertrag für die Wohnung fristlos kündigen.

5. Ablauf einer fristlosen Kündigung

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5.1. Schriftform

Eine fristlose Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und folgende Angaben enthalten:

  • Vollständige Adresse
  • Angaben zu beiden Vertragsparteien (Mieter & Vermieter)
  • Kündigungsgrund mit Nachweisen
  • Frist zur Räumung der Wohnung
  • Unterschrift des Kündigenden

5.2. Zustellung der fristlosen Kündigung

Die Kündigung sollte per Einschreiben mit Rückschein oder persönlich mit Zeugen übergeben werden.

6. Was passiert nach der fristlosen Kündigung?

Nach einer fristlosen Kündigung muss der Mieter die Wohnung sofort räumen. Das bedeutet, dass das Mietverhältnis ohne jegliche Frist beendet wird und der Mieter keine zusätzliche Zeit hat, um auszuziehen. 

Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen der Mieter nach der Kündigung weiterhin in der Wohnung bleiben kann, insbesondere wenn er Widerspruch gegen die fristlose Kündigung einlegt oder wenn die Kündigung nicht rechtmäßig ist.

Wenn der Mieter der Aufforderung zur Räumung nicht nachkommt, kann der Vermieter eine Räumungsklageeinreichen, um die Wohnung gerichtlich zu räumen. In diesem Fall muss der Mieter die Wohnung in der Regel innerhalb einer vom Gericht festgelegten Frist verlassen. 

Verweigert der Mieter weiterhin die Räumung, kann eine Zwangsräumung durch einen Gerichtsvollzieher erfolgen.

Es ist wichtig, dass der Vermieter während dieser Zeit keine Eigenmacht anwendet, wie etwa das Betreten der Wohnung oder das Entfernen von Möbeln, da dies zu rechtlichen Konsequenzen führen kann.

7. Kann eine fristlose Kündigung der Wohnung abgewendet werden?

In bestimmten Fällen haben Mieter die Möglichkeit, eine fristlose Kündigung abzuwenden und das Mietverhältnis fortzusetzen. Dies kann auf verschiedene Weise geschehen:

1. Mietrückstand begleichen: Wenn der Mieter mit den Mietzahlungen in Rückstand geraten ist, aber innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der fristlosen Kündigung den gesamten rückständigen Betrag begleicht, kann die fristlose Kündigung zurückgenommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Mieter den Mietrückstand vollständig ausgleicht und damit die Ursache für die Kündigung beseitigt wird. In diesem Fall bleibt das Mietverhältnis bestehen.

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2. Berechtigtes Interesse an der Fortsetzung des Mietverhältnisses: Wenn der Mieter nachweisen kann, dass er ein berechtigtes Interesse an der Fortsetzung des Mietverhältnisses hat, kann die Kündigung ebenfalls abgewendet werden. 

Ein solches Interesse könnte vorliegen, wenn der Mieter beispielsweise aufgrund von gesundheitlichen Problemen, familiären Umständen oder aus finanziellen Gründen auf die Wohnung angewiesen ist. In diesen Fällen muss der Mieter die Gründe darlegen und möglicherweise auch belegen, dass eine Räumung für ihn unzumutbar wäre.

3. Widerspruch einlegen: In bestimmten Fällen, etwa bei fehlerhafter Kündigung oder unzureichender Begründung, kann der Mieter gegen die fristlose Kündigung Widerspruch einlegen und die Kündigung auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen lassen

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Ein solcher Widerspruch muss innerhalb einer bestimmten Frist beim Vermieter eingelegt werden, und es kann erforderlich sein, den Fall vor Gericht zu bringen. Wenn das Gericht entscheidet, dass die Kündigung nicht rechtmäßig war, kann sie aufgehoben werden, und das Mietverhältnis bleibt bestehen.

In allen Fällen, in denen eine fristlose Kündigung abgewendet werden soll, ist es ratsam, sich rechtzeitig rechtlich beraten zu lassen. Ein Anwalt kann helfen, die besten Optionen zu prüfen und gegebenenfalls eine Einigung mit dem Vermieter zu erzielen. Auch eine außergerichtliche Lösung sollte angestrebt werden, um langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden.

8. Was tun, wenn der Mieter nicht auszieht?

Wenn der Mieter trotz einer fristlosen Kündigung nicht auszieht, kann der Vermieter nicht einfach auf eigene Faust handeln und den Mieter aus der Wohnung werfen. In einem solchen Fall bleibt dem Vermieter nur der rechtliche Weg, und zwar die Räumungsklage. Die Räumungsklage muss beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. 

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Die genaue Vorgehensweise nach einer fristlosen Kündigung gestaltet sich wie folgt:

1. Mahnung und Fristsetzung: Bevor eine Räumungsklage eingereicht wird, sollte der Vermieter den Mieter erneut schriftlich mahnen und ihm eine angemessene Frist setzen, die Wohnung zu räumen. Dies kann helfen, eine einvernehmliche Lösung zu finden und möglicherweise den gerichtlichen Prozess zu vermeiden.

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2. Räumungsklage einreichen: Wenn der Mieter auch nach Ablauf der Frist nicht auszieht, kann der Vermieter die Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Diese Klage muss den Antrag auf die Räumung der Wohnung sowie die Gründe für die fristlose Kündigung beinhalten. Es ist wichtig, alle relevanten Dokumente wie die Kündigungsschreiben, den Mietvertrag und etwaige Mahnungen vorzulegen.

3. Gerichtliche Prüfung: Das Amtsgericht prüft die Klage und setzt einen Gerichtstermin an. Beide Parteien haben die Möglichkeit, vor Gericht ihre Argumente vorzubringen. Wenn das Gericht die Klage für berechtigt hält, ergeht ein Räumungsurteil, das den Mieter zur Räumung der Wohnung innerhalb einer festgelegten Frist verpflichtet.

4. Zwangsräumung: Wenn der Mieter auch nach dem Erlass des Räumungsurteils die Wohnung nicht freiwillig räumt, kann der Vermieter die Zwangsräumung durch einen Gerichtsvollzieher veranlassen. Der Gerichtsvollzieher wird dann die Wohnung unter Beisein von Polizisten betreten und die Zwangsräumung durchführen. Dabei werden die persönlichen Gegenstände des Mieters unter Umständen in einem Lagerhaus aufbewahrt, bis dieser sie abholt.

Es ist jedoch zu beachten, dass die Zwangsräumung mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, die der Vermieter zu tragen hat. Diese Kosten können jedoch im Rahmen des Räumungsprozesses vom Mieter eingefordert werden, wenn dieser für die Verzögerung verantwortlich ist.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass der Vermieter während des gesamten Prozesses stets die gesetzlichen Vorschriften einhalten muss, um keine zusätzlichen rechtlichen Risiken einzugehen. So darf der Vermieter zum Beispiel nicht eigenmächtig die Wohnung des Mieters betreten oder Möbel aus der Wohnung entfernen.

In einigen Fällen kann auch eine Zahlung des Mietrückstands durch den Mieter innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens zu einer Abwendung der Räumung führen, falls der Mietrückstand beglichen wird und der Mieter weiterhin an der Fortsetzung des Mietverhältnisses interessiert ist. 

Wohnung fristlos kündigen: Erfahren Sie, unter wann eine fristlose Kündigung möglich ist und worauf Sie unbedingt achten sollten.
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Trotz der rechtlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung der fristlosen Kündigung sollte der Vermieter immer eine einvernehmliche Lösung suchen, da langwierige rechtliche Prozesse nicht nur mit Kosten und Zeitaufwand verbunden sind, sondern auch das Mietverhältnis insgesamt belasten können.

9. Wohnung fristlos kündigen: Muster

Eine fristlose Kündigung sollte immer schriftlich und unter Angabe der Gründe erfolgen. Hier sind zwei Muster, die sowohl vom Vermieter als auch vom Mieter verwendet werden können:

10.1. Muster für die fristlose Kündigung durch den Vermieter

[Absender: Vermieter]

[Name des Vermieters] 

[Adresse des Vermieters] 

[PLZ, Ort] 

[Telefonnummer] 

[Email-Adresse] 

[Empfänger: Mieter]

[Name des Mieters] 

[Adresse der Wohnung des Mieters] 

[PLZ, Ort] 

Datum

Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses

Sehr geehrte/r [Name des Mieters],

hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Mietverhältnis über die Wohnung in [Adresse der Wohnung] gemäß § 543 BGB fristlos. 

Die Kündigung erfolgt aufgrund [hier den Grund angeben]. Trotz wiederholter Mahnung und einer Abmahnung sind Sie Ihrer vertraglichen Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen. Der entstandene Rückstand von [Betrag] stellt eine erhebliche Vertragsverletzung dar, die eine Fortsetzung des Mietverhältnisses für mich unzumutbar macht.

Ich fordere Sie daher auf, die Wohnung bis spätestens [Datum] zu räumen und alle Schlüssel an mich zu übergeben.

Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieser Kündigung und die vereinbarte Räumungstermine schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen,

[Unterschrift des Vermieters] 

[Name des Vermieters]

10.2. Muster für die fristlose Kündigung durch den Mieter

[Absender: Mieter]

[Name des Mieters] 

[Adresse des Mieters] 

[PLZ, Ort] 

[Telefonnummer] 

[Email-Adresse] 

[Empfänger: Vermieter]

[Name des Vermieters] 

[Adresse des Vermieters] 

[PLZ, Ort] 

Datum

Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses

Sehr geehrte/r [Name des Vermieters],

hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Mietverhältnis über die Wohnung in [Adresse der Wohnung] fristlos gemäß § 543 BGB.

Die Kündigung erfolgt aufgrund von [genaue Mängel beschreiben]. Trotz der wiederholten Hinweise auf diese Mängel wurde seitens des Vermieters keine ausreichende Abhilfe geschaffen. Diese Mängel machen das Wohnen in der Wohnung unzumutbar und gefährden meine Gesundheit.

Ich fordere Sie daher auf, die Kündigung umgehend zu akzeptieren und die Wohnung bis spätestens [Datum] zu räumen. Ich bitte um Bestätigung der Kündigung und der vereinbarten Räumungsfrist schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen,

[Unterschrift des Mieters] 

[Name des Mieters]

Beide Muster sollten die jeweiligen Gründe für die fristlose Kündigung klar und nachvollziehbar darlegen. Es ist wichtig, dass die Kündigung in schriftlicher Form erfolgt und alle relevanten Details, wie der Kündigungsgrund, das Räumungsdatum und die Aufforderung zur Bestätigung, enthalten sind. In beiden Fällen ist es ratsam, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.

10. Fazit: Wohnung fristlos kündigen

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Die Wohnung fristlos zu kündigen ist eine ernsthafte Angelegenheit, die sowohl Mieter als auch Vermieter vor große Herausforderungen stellt. Sie ist ein außergewöhnliches Mittel zur sofortigen Beendigung eines Mietverhältnisses und sollte stets als letzte Option in Betracht gezogen werden. Die rechtlichen Voraussetzungen sind streng geregelt, sodass eine fristlose Kündigung nur unter bestimmten Bedingungen wirksam ist. 

Für Vermieter bedeutet dies, dass sie sich auf eindeutige gesetzliche Grundlagen stützen müssen, insbesondere bei Mietrückständen, Störungen des Hausfriedens oder schweren Vertragsverletzungen durch den Mieter. Eine vorherige Abmahnung ist in vielen Fällen erforderlich, um dem Mieter die Möglichkeit zur Besserung zu geben. Zudem müssen Vermieter darauf achten, dass die Kündigung formal korrekt verfasst und zugestellt wird. Andernfalls riskieren sie, dass die Kündigung unwirksam ist und sie sich langwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen stellen müssen. 

Mieter wiederum haben das Recht, die Mietwohnung fristlos zu kündigen, wenn schwerwiegende Mängel oder unzumutbare Wohnbedingungen vorliegen. Besonders wenn gesundheitliche Risiken bestehen oder der Vermieter wiederholt in die Privatsphäre des Mieters eingreift, kann eine sofortige Kündigung gerechtfertigt sein. Allerdings ist es wichtig, dass Mieter vorher Beweise sammeln und dem Vermieter eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel setzen. 

In vielen Fällen ist es möglich, eine Eskalation zu vermeiden, indem beide Parteien das Gespräch suchen und eine gemeinsame Lösung anstreben. Mietschulden können beispielsweise durch eine Ratenzahlungsvereinbarung oder eine finanzielle Unterstützung durch staatliche Hilfen abgewendet werden. Auch bei Streitigkeiten über Lärmbelästigung oder Hausordnungsverstöße kann ein klärendes Gespräch oft zu einer Einigung führen, ohne dass es einer fristlosen Kündigung bedarf. 

Kommt es dennoch zur fristlosen Kündigung, müssen Mieter wissen, dass sie schnell handeln müssen. Sie haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Kündigung rückgängig zu machen – beispielsweise durch Begleichung der Mietschulden innerhalb von zwei Monaten. Ziehen sie nicht rechtzeitig aus, droht eine Räumungsklage, die mit zusätzlichen Kosten und rechtlichen Konsequenzen verbunden ist. 

Vermieter wiederum sollten sich bewusst sein, dass eine durch Fehler unwirksame Kündigung zu erheblichen Verzögerungen und finanziellen Schäden führen kann. Wer als Vermieter eine rechtssichere Kündigung aussprechen möchte, sollte sich daher an einen Fachanwalt für Mietrecht wenden. 

Abschließend lässt sich sagen, dass die Wohnung fristlos zu kündigen sowohl für Mieter als auch für Vermieter weitreichende Konsequenzen hat. Sie sollte immer mit Bedacht genutzt werden, da sie das Mietverhältnis abrupt beendet und rechtliche Risiken birgt. Eine frühzeitige Beratung, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und eine sachliche Kommunikation zwischen den Parteien können oft dazu beitragen, eine Eskalation zu vermeiden und eine zufriedenstellende Lösung für beide Seiten zu finden.

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