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Verträge über 12 statt 24 Monate: Bundestag beschließt Gesetz für kürzere Laufzeiten

Verträge mit 24 Monaten Laufzeit gehören nun der Vergangenheit an: Das beschlossen am 25.06.2021 der Bundestag und Bundesrat und führten das „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ ein. Dieses Gesetz sieht demnach zukünftig nur noch Laufzeiten von 12 Monaten vor, da laut der Bundesjustizministerin Christine Lambrecht „lange Vertragslaufzeiten die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher beschränken.“ Wirklich in Kraft treten wird das neue Verbrauchergesetz allerdings erst im 3. Quartal dieses Jahres. Doch was verändert sich für den Verbraucher mit diesem Beschluss?

 

Verträge über 24 Monate werden bald nur noch Ausnahmen sein

Ob Mobilfunk-Verträge, im Fitnessstudio oder andere Verbraucherverträge: Die maximale Laufzeit von Verträgen jeglicher Art wird von zwei auf ein Jahr reduziert. Längere Laufzeiten von bis zu 24 Monaten dürfen zwar weiterhin angeboten werden, sollten aber nicht mehr die Regel darstellen. Auch aus Kostensicht darf für den Verbraucher aufgrund der verkürzten Laufzeit kein gravierender Nachteil entstehen: Angebote mit 12 Monaten Laufzeit dürfen laut Gesetz maximal 25% teurer sein als die Zweijahres-Variante.

 

Kündigungsfristen werden transparenter und wesentlich kürzer

 Ebenso in Sache Kündigungsfristen soll es der Verbraucher in Zukunft etwas leichter haben. Bislang wurde ein Vertrag ohne Vorankündigung um bis zu 12 Monate verlängert, wenn die geregelte Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde. Zukünftig kann ein bestehender Vertrag allerdings nur noch um mehr als drei Monate verlängert werden, sofern der Anbieter explizit auf eine Kündigungsmöglichkeit hinweist. Darüber hinaus wird die derzeit gängige Kündigungsfrist von drei Monaten auf einen Monat verkürzt.

 

Kündigungsbutton auf Websites soll Beendigung eines Vertrags erleichtern

Im Hinblick auf Online-Kündigungen sind ebenfalls positive Entwicklungen zugunsten des Verbrauchers zu beobachten: Verträge, die über eine Website abgeschlossen wurden, werden in naher Zukunft über einen sogenannten Kündigungsbutton leichter zu beenden sein. Diese Kündigungs-Schaltfläche, muss leicht zugänglich und gut sichtbar auf der Internetseite platziert sein. Ist das nicht der Fall, kann ein Verbraucher – laut dem neuen Gesetz -seinen Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

 

Gesetz soll „betrügerischen Geschäftsmodellen, undurchsichtigen Vertragsstrukturen und kalkulierten Kostenfallen“ den Kampf ansagen

 Obwohl nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten das „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ bereits dieses Jahr in Kraft tritt, wird es dennoch erst voraussichtlich zum 01.07.2022 für Unternehmen verbindlich. Die Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz Lambrecht ist jedoch zuversichtlich: „Lange Vertragslaufzeiten und in den AGB versteckte automatische Ein-Jahres-Verlängerungen sind ärgerlich und teuer. Mit solchen Klauseln binden Unternehmen ihre Kunden oft unbemerkt und hindern sie an einem Wechsel zu günstigeren und attraktiveren Angeboten. Wir werden die zulässigen Vertragslaufzeiten verkürzen und stärken so die Wahlfreiheit der Kunden.“

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