Der ADAC e. V. (Allgemeiner Deutscher Automobilclub e. V.) bietet seinen Mitgliedern ein breites Leistungsspektrum – besonders für Autofahrer ist eine ADAC Mitgliedschaft häufig nicht wegzudenken. Vom Abschleppdienst durch die sogenannten „Gelben Engel“ bis hin zur Rechtsberatung kann Deutschlands mitgliederstärkster Verein mit einer Vielfalt an Dienstleistungen glänzen.
Solltest du den Dienst der ADAC Mitgliedschaft jedoch nicht so häufig in Anspruch nehmen wie anfangs gedacht, kann eine Kündigung durchaus infrage kommen – vor allem dann, wenn die Beiträge zu hoch sind.
Wir zeigen dir, wie du deine ADAC Mitgliedschaft kündigen kannst, welche Fristen du hierbei beachten musst und was im Falle einer Kündigung mit deinen Partnermitgliedschaften geschieht.
So läuft die Online-Kündigung ab
Trotz der vielen Vorteile einer ADAC Mitgliedschaft kann es durchaus Gründe geben, die für eine Kündigung sprechen. Beim ADAC hast du die Möglichkeit, diese Kündigung online vorzunehmen. Das spart nicht nur Zeit, sondern ist zudem auch kostenlos. Darüber hinaus bietet es den Vorteil, dass deine Kündigung garantiert rechtswirksam ist.
Um deine ADAC Mitgliedschaft online zu kündigen, musst du lediglich folgende Schritte beachten:
- Begib dich auf die offizielle Seite des ADAC e. V. und lasse dich über den Reiter Mitgliedschaft zu der Seite ADAC Mitgliedschaft kündigen – Kündigungsfrist einhalten
- Klicke auf den gelben Button mit der Aufschrift Zum ADAC Kündigungsformular.
- Fülle alle erforderlichen Informationen und Daten im ADAC Kündigungsformular aus. Hierzu gehören unter anderem dein vollständiger Name, dein Geburtsdatum, deine Anschrift, deine Mitgliedsnummer sowie der Grund der Kündigung.
- Anschließend musst du bestätigen, dass du zukünftig auf jegliche Vorteile der ADAC Mitgliedschaft verzichten möchtest.
- Zuletzt musst du die Kündigung lediglich absenden.
- Abschließend erhältst du innerhalb weniger Minuten eine Bestätigung der Kündigung inklusive aller Daten durch den ADAC Mitgliederservice.
Die Online-Kündigung der ADAC Mitgliedschaft ist unabhängig von deinem Tarif möglich. Für nachfolgende Tarife ist das oben beschriebene Verfahren anwendbar:
- ADAC Mitgliedschaft
- ADAC Plus Mitgliedschaft
- ADAC Premium Mitgliedschaft
- ADAC Starter-Mitgliedschaft
- ADAC young driver Mitgliedschaft
- ADAC young traveller Mitgliedschaft
Alternativ zur Kündigung kannst du dich über einen Tarifwechsel beim ADAC informieren. Dies kommt vor allem dann infrage, wenn du gerne weiterhin von den Leistungen des ADAC profitieren möchtest, jedoch einen anderen Leistungsumfang benötigst oder lediglich deinen Plus- oder Premiumanteil kündigen möchtest, um Kosten zu sparen.
Die Kündigungsfrist einhalten
Bei der Kündigung deiner ADAC Mitgliedschaft ist es wichtig, dass du sowohl die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form als auch die Kündigungsfrist einhältst. Doch bis wann muss die Kündigung spätestens eingereicht werden?
Wann genau du deine Mitgliedschaft beim ADAC e. V. spätestens kündigen solltest, hängt von der jeweiligen Beitragsperiode ab. Grundsätzlich gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Beitragsperiode.
Regulär wird eine ADAC Mitgliedschaft mit einer Vertragslaufzeit von einem Jahr abgeschlossen. Um den Kündigungszeitpunkt also nicht zu verpassen, solltest du dich in deinem Vertrag über jegliche Informationen zu deiner Beitragsperiode informieren. Reichst du die Kündigung nicht fristgerecht ein, wird der Vertrag in der Regel um ein weiteres Jahr verlängert, sodass du die Beiträge erneut zahlen musst. Daher ist es ratsam, die Kündigungsfrist für deine ADAC Mitgliedschaft genau im Blick zu behalten.
Welche anderen Möglichkeiten zur Kündigung gibt es?
Egal ob du deine Mitgliedschaft beim ADAC oder dein Zeit-Abo kündigen möchtest – viele Wege führen nach Rom. So hast du nicht nur die Möglichkeit einer Kündigung per Online-Formular, sondern kannst darüber hinaus auf folgenden Wegen beim ADAC kündigen:
- ADAC kündigen per Brief/Post
- ADAC kündigen per E-Mail
- ADAC kündigen per Fax
- ADAC kündigen per Kündigungsvorlage
Nicht möglich ist hingegen eine Kündigung der ADAC Mitgliedschaft per Telefon. Dies wäre ohnehin nicht zulässig, da eine rechtswirksame Kündigung stets der Schriftform bedarf.
Ansonsten steht dir die Wahl des Kündigungsweges völlig offen. Am besten wählst du die Option, die für dich am bequemsten ist. Jedoch solltest du beachten, dass dein selbst aufgesetztes Kündigungsschreiben den gesetzlichen Anforderungen entspricht, damit deine Kündigung rechtswirksam ist. Unter anderem sollten alle notwendigen persönlichen Daten sowie jegliche Informationen zum Vertrag im Kündigungsschreiben enthalten sein. Darüber hinaus ist es ratsam, etwaige Belege über den Versand gut aufzubewahren sowie eine Kündigungsbestätigung vom ADAC anzufordern.
Um deine ADAC-Kündigung im Wege der oben genannten Möglichkeiten einzureichen, kannst du folgende Kontakte nutzen:
- Postanschrift: ADAC Mitgliederservice, Hansastraße 19, 81360 München
- E-Mail: [email protected]
- Fax-Nummer: 089 76 76 63 46
Hast du lediglich Fragen zu deinem Vertrag beim ADAC, kannst du dich an einen Servicemitarbeiter unter der Telefon-Hotline 0800 58 94 87 1 wenden. Die ADAC Hotline ist in der Regel von Montag bis Freitag zwischen 9 und 19 Uhr besetzt. An Samstagen kannst du die Servicemitarbeiter zwischen 10 und 14 Uhr erreichen.
Was passiert mit der Partnermitgliedschaft?
Häufig werden über eine ADAC Mitgliedschaft auch sogenannte Partnermitgliedschaften abgeschlossen. Hierbei solltest du beachten, dass eine eventuell bestehende Partnermitgliedschaft nicht automatisch durch die Kündigung der Hauptmitgliedschaft beim ADAC beendet wird.
Stattdessen tritt die Partnermitgliedschaft in einem solchen Fall an die Stelle der gekündigten Hauptmitgliedschaft. Sofern eine vollständige Beendigung jeglicher Verträge gewünscht ist, solltest du im Kündigungsschreiben sowohl die Infos der Hauptmitgliedschaft als auch der Partnermitgliedschaft angeben. Die Kündigung der Partnermitgliedschaft muss in dem Schreiben ausdrücklich bezeichnet werden, um eine Zahlung der Beiträge zu verhindern.
Es gibt ein Widerrufsrecht
Es kann durchaus vorkommen, dass man versehentlich Verträge im Internet oder telefonisch abschließt, die man eigentlich gar nicht benötigt. In einem solchen Fall können Verbraucherinnen und Verbraucher von ihrem sogenannten gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch machen.
Das Widerrufsrecht bietet dir die Möglichkeit, die abgeschlossene ADAC Mitgliedschaft innerhalb von 14 Tagen ohne die Angabe von Gründen zu widerrufen.
Hierbei solltest du jedoch darauf achten, dass gegebenenfalls Beiträge fällig werden können, sofern du bestimmte Leistungen des ADAC innerhalb des 14-tägigen Zeitraums in Anspruch genommen hast.
Wie lange dauert die Mitgliedschaft?
Der Allgemeine Deutsche Automobilclub e. V. (kurz: ADAC) ist der größte Verkehrsclub innerhalb Europas. Seine Mitglieder können zwischen den unterschiedlichsten Tarifen wählen und profitieren somit von den jeweiligen Dienstleistungen.
Die Kosten einer ADAC Mitgliedschaft orientieren sich an dem Alter und der Anzahl der Mitglieder und bewegen sich in der Regel zwischen 49,00 Euro und 134,00 Euro im Jahr.
Grundsätzlich beträgt die Vertragslaufzeit 12 Monate. Nach Ablauf der Beitragsperiode verlängert sich der Vertrag automatisch, sofern dieser nicht fristgerecht durch ordentliche Kündigung beendet wird.
Gibt es außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten?
In der Regel kannst du deine ADAC Mitgliedschaft durch eine ordentliche Kündigung und unter Beachtung der Kündigungsfrist beenden. Es gibt jedoch durchaus Umstände, in denen du von einem außerordentlichen Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kannst.
Folgende Gründe können dir eine fristlose Kündigung deiner ADAC Mitgliedschaft ermöglichen:
- Beitragserhöhung, der keine Rückstufung oder ein Schadenfall zugrunde liegt
- Verschlechterung der Regional- oder Typklasse
- Schadensfall (beidseitiges Sonderkündigungsrecht)
- Anerkennung oder Ablehnung der zukünftigen Leistungspflicht (fristlose Kündigung innerhalb eines Monats möglich)
FAQ
Kann ich beim ADAC per E-Mail kündigen?
Ja, du kannst deine ADAC Mitgliedschaft per E-Mail unter [email protected] kündigen.
Wie schreibe ich eine Kündigung an den ADAC?
Der Betreff deines Kündigungsschreibens sollte alle notwendigen Informationen – etwa die Mitgliedsnummer – enthalten. Darüber hinaus kann der Wortlaut deiner Kündigung wie folgt lauten: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meine ADAC Mitgliedschaft unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Ich bitte um die Übersendung einer Kündigungsbestätigung unter Angabe des genauen Kündigungszeitpunktes.
Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?
Damit deine Kündigung beim ADAC tatsächlich rechtswirksam ist, sollte diese stets fristgerecht und in schriftlicher Form erfolgen. Dies kannst du entweder online, per Post, per E-Mail oder auch per Fax tun.
Wann Sonderkündigungsrecht ADAC?
Das Sonderkündigungsrecht beim ADAC steht dir zu, wenn der ADAC zum Beispiel eine Tarif- bzw. Beitragserhöhung oder eine Änderung der Bedingungen vornimmt. Auch ein Schadenfall kann zur fristlosen Kündigung beider Parteien führen.
Fazit
Eine ADAC Mitgliedschaft kann für Autofahrer besonders nützlich sein und zusätzliche Sicherheit im Straßenverkehr bieten. Solltest du dennoch auf die Vorteile als Mitglied verzichten wollen, ist es wichtig, dass du im Rahmen deiner Kündigung einige Dinge beachtest.
Zum einen sollte die Kündigung fristgerecht drei Monate vor dem Ende der Beitragsperiode erfolgen. Zum anderen muss das Kündigungsschreiben in schriftlicher Form online, per E-Mail, per Post oder per Fax an den ADAC versandt werden. Auf eine Kündigungsbestätigung solltest du ebenfalls auf keinen Fall verzichten, ebenso wie auf einen Sendungsnachweis. Nur so kannst du im Zweifel sichergehen und nachweisen, dass die Kündigung tatsächlich erfolgt ist und die jährlichen Beiträge einsparen.