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GEZ kündigen: Schritt-für-Schritt-Anleitung für Verbraucher

Einleitung: Was ist der Rundfunkbeitrag und wann ist eine Abmeldung möglich?

GEZ kündigen: Der Rundfunkbeitrag ist eine verpflichtende Gebühr für alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Er finanziert die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD, ZDF und Deutschlandradio. Die Zahlung des Rundfunkbeitrags ist für jede Wohnung vorgeschrieben, unabhängig davon, ob dort tatsächlich ein Fernseher oder ein Radio genutzt wird.

Eine Abmeldung vom Rundfunkbeitrag ist jedoch unter bestimmten Voraussetzungen möglich. In diesem Artikel erfahren Sie, wann eine Abmeldung erfolgen kann, welche Formulare Sie benötigen und wie der Beitragsservice den Vorgang abwickelt.

Erfahren Sie, wie Sie die GEZ kündigen können. Folgen Sie unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung für eine unkomplizierte Lösung.
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Online Formular: Wann kann man sich vom Rundfunkbeitrag abmelden?

Die Abmeldung vom Rundfunkbeitrag ist nur in bestimmten Fällen zulässig. Dazu gehören unter anderem:

  • Umzug in eine andere Wohnung mit bereits gemeldetem Rundfunkbeitrag: Wenn Sie in eine Wohnung ziehen, in der bereits ein Beitragszahler registriert ist, kann Ihr eigenes Beitragskonto geschlossen werden.
  • Umzug ins Ausland: Eine Abmeldung ist möglich, wenn Sie Deutschland dauerhaft verlassen und keinen Wohnsitz mehr hier haben.
  • Einzug in ein Pflegeheim: Personen, die in eine Pflegeeinrichtung ziehen und dort untergebracht sind, können sich unter bestimmten Voraussetzungen vom Rundfunkbeitrag abmelden.
  • Todesfall: Die Abmeldung des verstorbenen Beitragszahlers erfolgt durch die Erben oder nahestehende Personen unter Vorlage einer Kopie der Sterbeurkunde.
  • Zweitwohnung abmelden: Seit 2020 muss für Zweitwohnungen kein extra Rundfunkbeitrag mehr gezahlt werden. Eine Abmeldung kann in diesem Fall beim Beitragsservice beantragt werden.

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Schritt-für-Schritt-Anleitung und Voraussetzungen: GEZ kündigen

Um den Rundfunkbeitrag zu kündigen, muss ein offizieller Antrag gestellt werden. Die Abmeldung erfolgt nicht automatisch, sondern erfordert einen Nachweis.

2.1 GEZ-Abmeldung online

Die einfachste Möglichkeit zur Abmeldung bietet das Online Formular des Beitragsservice. Dieses ist auf der offiziellen Seite des Beitragsservices abrufbar. Folgen Sie diesen Schritten:

  1. Online Formular auf der Webseite des Beitragsservice ausfüllen.
  2. Die persönlichen Daten und die Beitragsnummer eingeben.
  3. Den Grund für die Abmeldung auswählen (z. B. Umzug, Pflegeheim, Todesfall).
  4. Notwendige Nachweise (z. B. Meldebescheinigung, Kopie der Sterbeurkunde) hochladen.
  5. Antrag absenden.

2.2 GEZ-Abmeldung per Post

Falls Sie das Online Formular nicht nutzen möchten, können Sie die Abmeldung auch postalisch einreichen. Nutzen Sie dazu das offizielle Formular des Beitragsservice und senden Sie es an:

📬 Beitragsservice 50656 Köln

Vergessen Sie nicht, die Unterschrift und die erforderlichen Nachweise beizulegen.


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Häufige Fragen von Bürgerinnen und Bürger zur GEZ-Abmeldung

3.1 Wird der Rundfunkbeitrag bei Umzug automatisch abgemeldet?

Nein, bei einem Umzug innerhalb Deutschlands bleibt die Rundfunkbeitragspflicht bestehen. Falls Sie in eine Wohnung ziehen, in der bereits ein Beitragszahler gemeldet ist, müssen Sie sich selbst aktiv abmelden.

3.2 Kann ich die GEZ wegen Auswanderung kündigen?

Ja, eine Abmeldung ist möglich, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland komplett aufgeben. Dazu benötigen Sie eine Meldebescheinigung, die Ihre Abmeldung beim Einwohnermeldeamt bestätigt.

3.3 Welche Personen sind von der Zahlung befreit?

Einige Personengruppen können eine Befreiung oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen. Dazu gehören:

  • Empfänger von Sozialleistungen (z. B. Bürgergeld, Grundsicherung)
  • Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen „RF“
  • Studierende mit Bafög, sofern sie nicht bei den Eltern wohnen

Ein entsprechender Antrag kann beim Beitragsservice gestellt werden.

3.4 Welche Unterlagen sind für die Abmeldung erforderlich?

Je nach Fall sind unterschiedliche Nachweise erforderlich:

  • Umzug zu einer anderen Person: Nachweis über die bereits bestehende Beitragszahlung in der neuen Wohnung
  • Auswanderung: Meldebescheinigung
  • Pflegeheim: Bescheinigung der Pflegeeinrichtung
  • Todesfall: Kopie der Sterbeurkunde

3.5 Wie kann ich den Beitragsservice kontaktieren?

Falls Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, können Sie den Beitragsservice auf verschiedenen Wegen kontaktieren:

  • Online: über das Kontaktformular auf der Webseite
  • 📞 Telefon: Service-Hotline des Beitragsservice
  • 📩 Post: Beitragsservice 50656 Köln

Fazit: GEZ kündigen einfach und schnell erledigen

Die Abmeldung vom Rundfunkbeitrag ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wichtig ist, dass die Formulare korrekt ausgefüllt und die erforderlichen Nachweise beigefügt werden. Nutzen Sie das Online Formular, um den Prozess zu beschleunigen, oder senden Sie Ihre Abmeldung per Post an den Beitragsservice.

Falls Sie weitere Fragen haben, lohnt sich ein Blick auf die offizielle Seite des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, um aktuelle Informationen und Links zu relevanten Themen zu erhalten.

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